Eine Erbschaft anzutreten sollte wohlüberlegt sein, denn neben den Vermögenswerten erben Sie simultan die Schulden. Daher kann es durchaus ratsam sein, eine Erbschaft auszuschlagen, wenn sie zum Großteil aus Schulden besteht. Haben Sie aber bereits ein verschuldetes Haus geerbt, gilt es die nun noch infrage kommenden Möglichkeiten mit fachmännischer Hilfe an Ihrer Seite zu analysieren.
Entsprechend Ihrer eigenen Liquidität, Bonität und finanziellen Situation könnten Sie überschaubare Schulden kurz- und mittelfristig durch einen Kredit decken. Halten sich die Schulden generell in einem überschaubaren Rahmen, kommt dafür mitunter ein nicht zweckgebundener Kleinkredit infrage. Natürlich sind die Schulden damit aber erst einmal nicht weg: Die bekannten Gläubiger ersetzt lediglich die Bank.
Sofern sich direkt nach der Erbschaft Gläubiger bei Ihnen melden, können Sie sich mit der Dreimonatseinrede nach § 2014 BGB drei Monate Zeit verschaffen. In dieser Zeit müssen Sie die Schulden nicht begleichen und können neu evaluieren.
Bei unübersichtlichen Nachlässen könnte eine Einrede des Aufgebotsverfahrens als Option im Raum stehen. Gläubiger müssen ihre Schulden beim Nachlassgericht amtlich melden. Wer sich nach Fristablauf nicht gemeldet hat, wird aus dem Nachlass nur noch nachrangig bedient, was die gesamte Schuldenlast reduzieren kann.
Eine verschuldete Immobilie zu erben kann für Sie unterm Strich immer noch einen Gewinn bedeuten: Sofern deren Wert höher zu bemessen ist als die Höhe der Schulden. Als mögliche Option kommt der geordnete Verkauf der Immobilie infrage. Ein geordneter Verkauf durch einen fachkundigen Immobilienmakler ist einer Zwangsversteigerung immer vorzuziehen, da der zu erwartende Verkaufserlös so normalerweise weitaus höher ausfällt. Die Verkaufssumme können Sie nutzen, um alle Schulden zu begleichen. Was dann noch verbleibt, ist Ihr finanzieller Gewinn aus der Erbschaft.
Möchten Sie die Immobilie behalten, ist gegebenenfalls eine Umschuldung sinnvoll, vor allem wenn der laufende Kredit schlechte Konditionen hat. Sie könnten die geerbte Schuldenlast der Immobilie so strukturieren, dass Sie diese über einen längeren Zeitraum abzahlen - beispielsweise durch generierte Mieterträge, wenn Sie die Immobilie vermieten. Planen Sie eine Eigennutzung, ist das Prinzip ähnlich: Sie zahlen dann keine Miete mehr, sofern Sie das aktuell machen, und nutzen frei gewordene Liquidität zur Begleichung der Schulden.
Weitere Schritte wie die Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz sind bei stark überschuldeten und komplexen Nachlässen ebenso zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gern und übernehmen im Zuge dessen weitere Maßnahmen, wie solche zur Wertermittlung, dem Verkauf oder der Vermietung: Kommen Sie auf uns zu!