Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Makler erhält, wenn eine Immobilie erfolgreich verkauft oder vermietet wurde. Doch wie hoch ist die Provision? Und wer zahlt diese? Nachfolgend beantworten wir offene Fragen zu diesem Thema.
Ein Makler erhält seine Provision nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Der wichtigste Aspekt ist ein gültiger Maklervertrag, der mit dem Eigentümer geschlossen wurde. In diesem werden auch die Provisionshöhe und die Fälligkeit festgelegt. Außerdem muss der Makler seine vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt haben und es muss zum Abschluss eines Mietvertrages oder beurkundeten Kaufvertrages gekommen sein.
Nach dem neuen Gesetz gibt es drei mögliche Varianten, um die Provisionszahlung für einen Makler zu regeln. In der ersten Option schließt der Makler Verträge mit dem Käufer und dem Verkäufer und vereinbart eine Doppel-Provision. So tragen beide Parteien bei einem Kauf 50 Prozent der Maklerprovision. Eine zweite Möglichkeit wäre, dass nur eine der Kaufvertragsparteien einen Vertrag mit dem Makler schließt. Dann verpflichtet sich die andere Partei jedoch, mit Unterzeichnung des Kaufvertrages ebenfalls einen Teil der Provision im Nachgang zu übernehmen. Der Anteil des Auftraggebers muss aber mindestens bei 50 Prozent liegen. In der dritten Variante übernimmt je nach Beauftragung nur eine der beiden Parteien die gesamte Provision für den Makler.
Bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung gilt seit dem ersten Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das besagt, dass die Person, die den Makler engagiert hat, auch die Provision tragen muss. In den meisten Fällen ist das der Eigentümer. So wird vermieden, dass der Vermieter anfallende Provisionskosten an seine neuen Mieter abgibt.
Es gibt keine gesetzliche Regelung bezüglich der Höhe der Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf. Meist gilt eine ortsübliche Provision, die in Deutschland in der Regel bei zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises liegt. In Rheinland-Pfalz liegt diese aktuell bei insgesamt 7,14 Prozent.
Beauftragt ein Eigentümer einen Makler mit der Vermietung einer Immobilie, ist die Provisionshöhe Verhandlungssache. Wenn jedoch Interessenten den Immobilienmakler mit einer Suche beauftragen, dann darf die Provision nicht höher als zwei Nettokaltmieten sein.
Haben Sie weitere Fragen zur Maklerprovision? Dann kontaktieren Sie uns, wir von Enders & Partner Immobilien beraten Sie gerne.